für den 20.05.2012
Wer Dank opfert, der preiset mich, und da ist der Weg, dass ich ihm zeige das Heil Gottes.
Psalm 50,23
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Altar der Friedenskirche
Wenn ein(e) Angehörige(r) von Ihnen gestorben ist, setzen Sie sich bitte mit einem Bestatter in Verbindung. Gleichzeitig können Sie Kontakt zu einem Pfarrer der Friedenskirchengemeinde aufnehmen, um eine Aussegnungsfeier (eine Andacht am Sterbebett) zu feiern, um in Ruhe und würdevoll Abschied zu nehmen, bevor der/die Verstorbene vom Bestsatter abgeholt wird.
Wenn der Termin für die Bestattung feststeht, findet ein Gespräch zwischen dem Pfarrer und den Angehörigen statt. Bei diesem Gespräch erhält der Pfarrer die für die Bestattung notwendigen Informationen über die Verstorbene/den Verstorbenen, und es wird der Ablauf der Trauerfeier und der Beisetzung auf dem Friedhof besprochen. In der Regel findet die Trauerfeier in der Kapelle des Friedhofs statt. Ein Trauergottesdienst in der Friedenskirche ist möglich.
Kirchenfenster in der Friedenskirche
Am Sonntag nach der Bestattung wird im Gemeindegottesdienst der Verstorbenen gedacht. Zum Gottesdienst am Ewigkeitssonntag (Totensonntag) werden die Angehörigen der Verstorbenen des abgelaufenen Kirchenjahres schriftlich eingeladen.
Folgende Besonderheiten sind noch wichtig: Wenn der oder die Verstorbene katholisch war und Sie und die anderen Angehörigen evangelisch sind, führen wir, wenn Sie es wünschen, gerne in Absprache mit dem katholischen Pfarrer die Bestattung durch. Umgekehrt ist es ebenfalls möglich, dass der katholische Pfarrer einen evangelischen Christen bestattet, wenn die Angehörigen katholisch sind. War der oder die Verstorbene nicht Glied der evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn dies aus seelsorgerlichen Gründen angezeigt erscheint. Eine kirchliche Bestattung kann nicht stattfinden, wenn der oder die Verstorbene dies ausdrücklich abgelehnt hat. Nicht getauft verstorbene Kinder werden kirchlich bestattet, wenn ihre der Kirche angehörigen Eltern es wünschen.
Wenn Sie die Bestattung bzw. Urnenbeisetzung in einer anderen Kirchengemeinde von einem anderen Pfarrer vollziehen lassen möchten, müssen Sie dem Pfarrer in der anderen Kirchengemeinde eine "Abmeldebescheiningung = Dimissoriale" vorlegen. Diese erhalten Sie im Gemeindeamt.
Die Friedenskirchengemeinde bietet zudem in unregelmäßigen Abständen Trauerseminare (in der Zeit der Trauer und des Abschieds) an. Nähere Information hierzu erhalten Sie bei Pfarrerin Manuela Quester.
P. Marchlewitz / 04.01.2008